Begabtenförderung

Nach den Richtlinien der „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ sollen leistungsfähigen und leistungsbereiten jungen Berufstätigen nach der dualen Ausbildung spezielle Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer beruflichen Fähigkeiten eröffnet werden. Drei Jahre stehen den Stipendiaten bis zu 1.700 Euro jährlich für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Pro Maßnahme ist ein Eigenanteil des Stipendiaten von 20%, höchstens jedoch von 180 € pro Förderjahr, zu zahlen.

Weitere Informationen unter www.bielefeld.ihk.de oder www.begabtenfoerderung.de

  • Weiterbildungsinfos

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