Die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein – zwecks Übernahme der Weiterbildungskosten – zu bekommen, haben beispielsweise Personen, die arbeitslos gemeldet sind, oder diejenigen, denen Arbeitslosigkeit droht (und für die eine berufliche Weiterbildung notwendig erscheint); die Entscheidung über eine Förderung trifft jeweils die zuständige Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

