Bildungsprämie

Bildungsprämie2020-09-16T14:13:53+00:00

Bildungsprämie – Förderung für berufsbezogene Weiterbildung

Mit der Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.

Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für einen Prämiengutschein erfüllen:

  • Wohnsitz oder Arbeitsstätte: in Deutschland

  • Einkommen: zu versteuerndes Einkommen von höchstens 20.000,- €, bei gemeinsam Veranlagten von höchstens 40.000,- €

  • Zielgruppe: Personen, die mind. 15 Std. pro Woche beschäftigt sind

  • Anzahl: ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr

  • Förderhöhe: 50 % der tatsächlich entstandenen Veranstaltungsgebühren der Weiterbildungsmaßnahme (außer Ausgaben für Fahrten, für die Unterbringung und für Gebrauchsgegenstände, die zwar Teil der Weiterbildung sind aber darüber hinaus für die berufliche Tätigkeit genutzt werden können), höchstens 500,- EUR

Die Informationen über die Bildungsprämie und die zur Beratung notwendigen Unterlagen können Sie in unseren BOW-Informationen zur Bildungsprämie in Zeiten der Corona-Pandemie oder unter www.bildungspraemie.info nachlesen.

Für weitere Fragen und für die Absprache eines Beratungstermins sind wir gerne für Sie da.

Angaben ohne Gewähr, Stand: 02.09.2020