Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig. Es fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.
Zielgruppe:
- Handwerker und Handwerkerinnen sowie andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen,
- Personen mit Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss wie etwa ein Fachhochschul-Diplom,
- Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher*innen sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen.
- Förderinhalte: jede der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten drei Fortbildungsstufen sowie gleichwertige Fortbildungsabschlüsse, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Mit dem AFBG können somit bis zu drei Fortbildungen gefördert werden:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin: die Fortbildung muss mind. 200 Unterrichtsstunden umfassen und wird ausschließlich in Teilzeit gefördert
- Bachelor Professional: die Fortbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen und kann in Voll- sowie Teilzeit gefördert werden
- Master Professional: die Fortbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen und kann in Voll- sowie Teilzeit gefördert werden
Hierunter fallen u. a. die folgende Abschlüsse:
- Handwerks- oder Industriemeister/-in
- Techniker/-in
- Fachkaufleute
- Fachkrankenpfleger/-in
- Betriebsinformatiker/-in
- Erzieher/-in
- Programmierer/-in
- Betriebswirt/-in
Förderart: Die Förderung setzt sich aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen zusammen, das sich nach dem Familienstand und dem Familieneinkommen richtet.
Weitere Informationen im Internet:
Information des BMBF zum Aufstiegs-BAföG
Das Informationsportal zum FörderinstrumentBeratung und Antragstellung
Die zuständigen Stellen für die Antragstellung zum Aufstiegs-BAföG.
Angaben ohne Gewähr, Stand: 01.08.2021