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BERATUNGSANGEBOTE/IMPRESSUM
Das BOW berät Unternehmen, Mitarbeiter und weitere Veränderungen gehören für viele Menschen zum beruflichen
interessierte Personen in Fragen von Aus- und Weiter- Alltag. Eine neue Aufgabe bringt neue Herausforderungen mit
bildung und den entsprechenden Fördermöglichkeiten. sich. Wenn das befristete Arbeitsverhältnis ausläuft, wenn
die Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses
Um den Zugang zur beruflichen Weiterbildung für möglichst aussteht und ein neuer Job gefunden werden muss, dann
viele Personen zu eröffnen und zu ebnen, bietet das BOW kann dieser Weg durch eine qualifizierte Beratung begleitet
professionelle Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten werden. Eine „Beratung für berufliche Entwicklung“ können
von Weiterbildung (Bildungsscheck und Bildungsprämie) Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen, die in
sowie Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) und zur Nordrhein-Westfalen wohnen und arbeiten, in einem Umfang
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen von ein bis neun Stunden kostenlos in Anspruch nehmen.
(FBA) an.
Mit dem Bildungsscheck NRW 2019 unterstützt die Landes-
regierung die berufliche Weiterbildung in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU), Beschäftigte, Berufsrückkehrende und
Selbständige.
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufs-
bezogene Weiterbildung. Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen
von maximal 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten max.
Gefördert von:
Personen (z.B. Beschäftigte, Berufstätige, Rentner/-innen), 80.000 Euro) können im individuellen Zugang pro Kalender-
die mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt sind jahr einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten
und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. erhalten (max. 500 Euro), wenn sie die Voraussetzungen er-
20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) füllen.
verfügen, können eine Bildungsprämie erhalten. KMU mit Arbeitsstätte in NRW und max. 249 Beschäftigten
können im betrieblichen Zugang in derselben Höhe bis zu
Der Zuschuss beträgt 50 % der Kurs- oder Prüfungsge- 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Beschäftigten
bühren, maximal jedoch 500 Euro. erhalten.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds
www.bildungspraemie.info www.weiterbildungsberatung-nrw.de
Herausgeber: Wolf D. Meier-Scheuven, 1. Vorsitzender des BOW,
BILDUNGSWERK DER OSTWESTFÄLISCH- Präsident der Industrie- und Handelskammer
LIPPISCHEN WIRTSCHAFT – BOW e.V. Ostwestfalen zu Bielefeld
Geschäftsstelle: Dr. Maribel Illig, Vorsitzende des BOW-Arbeits-
Detmolder Str. 18 ausschusses, Geschäftsführerin der Handwerkskammer
33604 Bielefeld Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
T +49 (0)521 - 787166-0 Ute Horstkötter-Starke, Geschäftsführerin des BOW,
F +49 (0)521 - 787166-9 Geschäftsführerin der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH
E info@bow.de
www.bow.de Bernd Steffestun, Geschäftsführer des BOW
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