Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit. Dieser Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch BAföG erfasstem Aufwand bewilligt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten unabhängig.
Mehr Infos im Internet:

