Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung gewährt einen Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG).
Angaben ohne Gewähr, Stand: 17.06.2025


