Bildungsschecks 2.0 – Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit beruflicher Weiterbildung

Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr von Einzelpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Mit dieser Förderung unterstützen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der europäische Sozialfond (ESF) die berufliche Weiterbildung.

  • Zielgruppe:
    Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).

  • Förderinhalte:
    Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.

    Nicht förderfähig sind u. a. Führerscheine, individuelle Coachings, Kongresse und Messen sowie Freizeit‑ oder reine Gesundheitsangebote.

  • Förderart:
    Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.

  • Antragstellung:
    Die Antragstellung nehmen Sie in 2 Schritten vor:

    1. Sie registrieren sich online über das ESF-Online-Portal und melden dort Ihre Weiterbildung spätestens einen Tag vor Kursbeginn an.
    2. Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal Ihre Unterlagen (Teilnahmebestätigung und Rechnung der Weiterbildung sowie Ihren Einkommensteuerbescheid) hoch.

    Die zuständige Bezirksregierung prüft Ihren Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird der Zuschuss direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest.

  • Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:

    • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
    • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
    • Rechnung des Weiterbildungsanbieters
  • Weitere Informationen und Beratung
    Informationen erhalten Sie im Internet vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und
    in den Informationen zum Bildungsscheck 2.0.

    Fachliche Unterstützung bekommen Sie von der G.I.B. :
    Servicetelefon: 02041 767 555, E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de

Angaben ohne Gewähr, Stand: Februar 2026